Meine Dachfläche vermieten, wie funktioniert das?
Indem Sie Ihre Dachfläche vermieten, stellen Sie Ihr Dach für einen begrenzten Zeitraum für den Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Verfügung. Diese Anlage erzeugt Strom der in das Stromnetz eingespeist wird, hierfür erhält der Anlagenbetreiber Einspeisevergütung, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gesichert ist. Sie als Dachverpächter erhalten aus den so generierten Gewinnen eine Dachmiete, die sich prozentual am jährlichen Stromertrag orientiert.
Welche Vorteile hat eine Dachvermietung?
erträge
Sie erhalten ca. 7-8% des jährlichen Stromertrages als jährliche Dachmiete, auf Wunsch kann diese auch als Einmalzahlung für 25 Jahre im Voraus gezahlt werden.
keine investitionskosten
Da wir den Bau und der Photovoltaikanlage und die laufenden Kosten wie Versicherung, Reparatur und Wartung bezahlen, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
reduzierung strompreis
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Teil des auf Ihrem Dach produzierten Stroms für einen günstigeren Strompreis selbst zu nutzen.
Ob Eigennutzung bei Ihnen möglich ist muss im Einzelfall geprüft werden, ausgeschlossen hiervon sind Mieterstrommodelle aller Art.
Kein aufwand
Alle Aufgaben wie Betriebsführung, Fernüberwachung, Steuerberatung oder Finanzamt liegen bei uns als Anlagenbetreiber, somit müssen sich um nichts kümmern.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Dach vermieten?
Die Anschlusskosten einer Photovoltaikanlage bleiben gleich hoch, unabhängig davon wie groß die Dachfläche ist. Kleinere Projekte können somit nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden. Eine Vermietung kommt für uns erst ab einer Anlagengröße von >30 kWp in Frage, dies entspricht einer belegbaren Dachfläche ab ca. 150m².
Die Gebäude auf denen die Photovoltaikanlage errichtet werden soll und der Dachstuhl der Gebäude müssen sich in einem guten Zustand befinden. Keine Ethernit-Dächer.
Eine Vermietung ist nur möglich, wenn die installierte Anlage auch über einen ausreichenden Zeitraum Erträge erwirtschaften kann. Nur so kann Ihre Dachpacht bezahlt werden. Vermieten Sie daher Ihre Dachflächen nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie das Gebäude in den nächsten 20-30 Jahren nicht abreißen oder verändern möchten.
Optimal ist das Dach mit einer Süd-, und/oder Ost-West-Ausrichtung. Die Dachflächen sollten nicht im Schatten liegen. Flächen die verschattet werden (z.B. durch Bewuchs, Kamin, etc.) können nicht als belegbare Fläche gezählt werden.
Für Flächen zum Bau von Freiflächenanlagen nutzen Sie bitte das Kontaktformular, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.