Fragen und Antworten



Sie finden die Unterlagen auf dieser Homepage unter „Mitgliedschaft“ oder gesammelt im Download-Bereich.
Die Höhe eines Anteils beträgt 100,- €. Die Mindestzeichnungsmenge beträgt 5 Anteile, die maximale derzeit 10 Anteile.
Erfolgt der Eingang der Beitrittserklärung bei der Energie + Umwelt eG bis spätestens 20. eines jeden Monats, findet die Abbuchung zum Monatsende statt.
Nach der jeweiligen Generalversammlung. In der Regel im Laufe des zweiten Quartals jeden Jahres.
Es ist möglich einen Freistellungsauftrag zu stellen bzw. eine NV-Bescheinigung einzureichen. Bitte nutzen Sie das Freistellungsformular im Download-Bereich.
Die Anrechnung erfolgt ab dem ersten Tag des auf die Einzahlung folgenden Halbjahres (§45 der Satzung)
Einzahlung bis 30.06.2021= dividendenberechtigt ab 01.07.2021
Einzahlung ab 01.07. – 30.12.2021= dividendenberechtigt ab 01.01.2022
Die Höhe der Dividende ist abhängig vom erwirtschafteten Gewinn und wird in der Generalversammlung beschlossen.
2013 für das Geschäftsjahr 2012: 3,00%
2014 für das Geschäftsjahr 2013: 2,75%
2015 für das Geschäftsjahr 2014: 3,00%
2016 für das Geschäftsjahr 2015: 3,00%
2017 für das Geschäftsjahr 2016: 2,50%
2018 für das Geschäftsjahr 2017: 2,75%
2019 für das Geschäftsjahr 2018: 3,50%
2020 für das Geschäftsjahr 2019: 3,00%
2021 für das Geschäftsjahr 2020: 3,75%
Jeweils im 2 Quartal eines Jahres.
Mitgliederversammlung. Je nach Entwicklung der Mitglieder kann dies zukünftig auch als Vertreterversammlung sein.
Auf dieser Homepage im Bereich „Projekte“ können Sie sich über alle Investitionen informieren.
Sollte zu viel Liquidität vorhanden sein behält sich die Energie + Umwelt eG vor, einen Cash-Stop auszusprechen um die Bestandsmitglieder zu schützen und das Kapital nicht zu verwässern.
Laut Satzung gibt es keine Betragsbegrenzung bei einer Kündigung.
Ja, eine Teilkündigung der Anteile ist jederzeit möglich. Allerdings darf hierbei die Mindestzeichnungsmenge von 5 Anteilen = 500,- € nicht unterschritten werdenn.
Eine Kündigung ist mit einer Frist von 2 Jahren zum Geschäftsjahresende (=Ende des Kalenderjahres) möglich.
Die Auszahlung der gekündigten Anteile erfolgt nach der jeweiligen Generalversammlung.
Bsp.: gekündigt am 04.05.2021 = wirksam zum 31.12.2021 => Kündigungsfrist endet am 31.12.2023 => Auszahlung nach der GV in 2024